
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Aus rechtlichen Gründen (Heilmittelwerbegesetz) wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaften Anwendungsgebiete kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung der Beschwerden liegt. Die Osteopathie wird in der Naturheilkunde als Erfahrungsmedizin eingestuft und ist nicht in jedem Fall wissenschaftlich durch schulmedizinische Studien belegt.